Aus mehreren, vor allem ökonomischen Gründen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vergabe von Bestandsgarantien Beschränkungen unterliegen muss. Dabei sind zwei Parameter relevant:
- die Dauer, für die eine Garantie vergeben werden darf
- der verfügbare Speicherplatz
Der Prozess der Festlegung der Limits erfolgt sinnvollerweise in zwei Schritten: Zuerst muss von den Systembetreibern festgelegt werden, wie lange und in welchem Ausmaß E-Portfolios zur Verfügung gestellt werden können und sollen. Erst dann ist es möglich, auch tatsächlich garantierbare Guthaben an die Besitzer der E-Portfolios zu vergeben. Diese können daraufhin im Rahmen ihres Guthabens Bestandsgarantien vergeben, und das sowohl für selbst erstellte Daten als auch für fremde, deren Autor die Vergabe und Verlängerung einer Bestandsgarantie zugelassen hat.
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Bestandsgarantie für digitale Information
als Voraussetzung für vernetzte E-Portfolios (PDF, 34 kB)
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