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PlattformadministratorIn ("P-Admin")
 

Nach der Einrichtung der Plattform durch den S-Admin muss der P-Admin ans Werk gehen.


Noch kann niemand Inhalte auf die Plattform stellen, nicht einmal der P-Admin. Die Aufgaben des P-Admin werden im Handbuch für PlattformadministratorInnen ausführlich erläutert.



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Registrierung des P-Admins. Um Plattform-AdministratorInnen definieren zu können, müssen die zukünftigen P-Admins sich zunächst als normale BenutzerInnen registrieren. Erst anschließend kann der S-Admin BenutzerInnen als P-Admin einer neu angelegten Plattform zuweisen.



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Metainfo:
Autor: Astrid Holzhauser; Copyright: factline Webservices GmbH; Publiziert von: Angela Gamsriegler (gamsrieglera)
factID: 115650.12 (...Archiv); Publiziert am 27 Mär. 2006 10:28
 
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