Bei der Entwicklung einer Systematik für die Vergabe von Bestandsgarantien gibt es einige grundlegende Fragen zu klären. Vorrangig ist zu entscheiden, wer eine Bestandsgarantie vergeben können soll.
Folgende drei Möglichkeiten erscheinen als sinnvoll:
- Die Bestandsgarantie wird vom Autor eines Textes beim Online-Publizieren vergeben.
- Jede Information innerhalb eines E-Portfolios wird automatisch mit einer vordefinierten Bestandsgarantie versehen. Dabei kann entweder eine Periode (bis sechs Monate nach Publikation) oder aber ein fixes Datum (z.B. bis 1. 7. 2008) festgelegt werden.
- Ein an der Information interessierter Leser definiert den Zeitpunkt, bis zu dem die Information verfügbar bleiben soll. Er vergibt also entweder eine neue Bestandsgarantie oder verlängert die vom Autor (bzw. bereits einem anderen Leser) festgelegte. Um die Verfügungsmacht eines Autors über die von ihm erstellten Inhalte nicht zu beschneiden und ihm ein ganz wesentliches Recht, nämlich sein Werk auch wieder entziehen zu können, zu erhalten, ist hierbei vorzusehen, dass er die Vergabe oder Verlängerung einer Bestandsgarantie auch verweigern kann.
Eine für den Drucker geeignete Version des Textes finden Sie hier:
Bestandsgarantie für digitale Information
als Voraussetzung für vernetzte E-Portfolios (PDF, 34 kB)
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